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[Web Creator] [LMSOFT]

            
1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MovieMade
gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern und MovieMade, sofern nicht
schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.


2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Sofern keine vertragliche oder auf Grund eines Angebots ausdrückliche
Preisvereinbarung besteht, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste,
deren Kenntnis der Auftraggeber mit seiner Bestellung bestätigt. Wird ein
Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn
durch den Auftraggeber storniert, behalten wir uns vor, den Nutzungsausfall
und die Ausfallhonorare z.B. freier Mitarbeiter zu berechnen, oder
weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen.


3. Preis und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde werden Frachtkosten, oder ggf.
Versicherung, Zoll usw. zusätzlich berechnet.


4. Zahlungen

Zahlungen haben grundsätzlich in bar zu erfolgen. Überweisungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MovieMade.
MovieMade behält sich das Recht vor, Abschlagzahlungen zu festen Terminen
zu vereinbaren.
Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen.


5. Liefertermine

MovieMade ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich
einzuhalten.
Voraussetzungen sind:
- rechtzeitiges Vorlegen der Ausgangsmaterialien
- Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des Auftraggebers
- pünktliche und lückenlose Anlieferung von Zuspielbändern
- ungestörter Arbeitsablauf
- Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an MovieMade übergebene
Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere
Gewalt, Streiks oder von MovieMade nicht verschuldete Umstände gestört wird. MovieMade
ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages gegebenenfalls Dritte
(Subunternehmer) zu beauftragen.


6. Versand

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung von Waren, Werken und
Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem
vorgenannte Gegenstände die Geschäftsräume des Auftragnehmers bzw.
seines Subunternehmers verlassen. Auch bei frachtfreier Lieferung oder
Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht
unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom
Zeitpunkt der Fertigstellung an.


7. Gewährleistung des Auftraggebers

Durch die Übergabe des Ausgangsmaterials und Erteilung des Auftrags an
MovieMade zur Bearbeitung versichert der Auftraggeber, das er sämtliche Rechte,
insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte abgegolten hat. Besitzt
er diese nicht, ist er verpflichtet, dies MovieMade anzugeben.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das durch die Leistungen im
Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder
Beschränkungen verletzt werden.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er MovieMade von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter freizustellen und MovieMade den Schaden zu ersetzen, der MovieMade
durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.
Er hat auf Verlangen von MovieMade den Nachweis seiner vorbezeichneten
Urheber- und Leistungsschutzrechte nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist
MovieMade zur Leistungsverweigerung berechtigt.
Die anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm
ist bekannt, das der Auftragnehmer bei Verwendung von Werken des GEMA-
Repertoires zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung
nachkommt.


8. Sicherungsrechte

Bis zur vollen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel bleiben alle
gefertigten und gelieferten Waren Eigentum von MovieMade
Werden diese Waren weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber hiermit die
Forderung aus dem Weiterverkauf der Ware an den Auftragnehmer ab und
zwar auch insoweit, als die Ware be- oder verarbeitet ist.
Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb be- und verarbeiten. Diese Befugnis
und die Befugnis des Weiterverkaufs endet aber mit der Zahlungseinstellung
des Auftraggebers oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung eines
Konkursverfahrens oder eines Vergleichsverfahrens zur Abwendung des
Konkurses beantragt wird, bei Beantragung eines außergerichtlichen
Vergleichs, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten
Pfändung.
Soweit die gelieferte Ware mit anderen Waren, die dem Auftragnehmer nicht
gehören, verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Eigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Rechtswertes der vom Auftragnehmer
gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Dieses gilt auch, sofern der Auftragnehmer mit anderen Lieferanten einen
gleichartigen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat.
Der Auftraggeber verwahrt die neue Ware für den Auftragnehmer und ist
gleichzeitig berechtigt, diese für Rechnung des Auftragnehmers bzw. nur
mit Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes an Dritte zu veräußern.
Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der gelieferten Ware des
Auftragnehmers MovieMade nur solche Gegenstände, die entweder dem
Auftraggeber gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen
Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Auftraggeber die
gesamte Kaufpreisforderung an den Auftragnehmer ab. Im anderen Falle,
das heißt beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Liefe-
ranten, steht dem Auftragnehmer ein Bruchteil der Forderung zu,
entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner gelieferten Ware
zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren.
Der Auftraggeber kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen MovieMade
gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich
einziehen. Nach einem Widerruf endet diese Befugnis und danach
eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto
anzusammeln. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich
anzuzeigen.


9. Mängelrügen

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher
Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der
beanstandeten Gegenstände erfolgen. Gelten die Bestimmungen über
Handelsgeschäfte, so gilt eine Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware. MovieMade
ist verpflichtet, nur bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen im
Rahmen der technischen Möglichkeiten Nachbesserung vorzunehmen oder
Ersatz zu leisten. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der
Vergütung .

10. Haftung/ Versicherung

Alle an MovieMade übergebenen Materialien und Gegenstände werden von MovieMade
nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer
übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern.
Sollte bei der Bearbeitung das an MovieMade überlassene Ausgangsmaterial durch
Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige
Umstände beschädigt werden, ist MovieMade nur zum Ersatz des Rohmaterials
verpflichtet.


11. Erfüllungsort - Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Halle / Saale. Alle Streitigkeiten sind
ausschließlich nach geltendem deutschen Recht zu entscheiden.
moviemade  VideoproduktioN
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